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   BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 306.63   

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BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 306.63 (https://dejure.org/1966,2321)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1966 - VIII C 306.63 (https://dejure.org/1966,2321)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1966 - VIII C 306.63 (https://dejure.org/1966,2321)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 26.09.1974 - II C 25.72

    Gewährung des vollen Verheiratetenzuschlags - Einhaltung des

    Von den soeben dargelegten - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 306.63 - [ZBR 1966, 348]) entnommenen - Grundsätzen sei das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung ausgegangen.

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht auch bereits klargestellt, daß eine Unterhaltszuschußregelung, die dem mit einem anderen Anwärter verheirateten Anwärter den Verheiratetenzuschlag sogar völlig versagt, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. Urteile vom 26. Mai 1966 - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz 232 § 79 a BBG Nr. 2] und BVerwG VIII C 306.63 - [ZBR 1966, 348]).

  • BVerwG, 05.10.1972 - II B 25.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Demgemäß hat in ähnlich gelagerten Fällen bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 26. Mai 1966 (u.a. - BVerwG VIII C 149.63 - [Buchholz 232 § 79 a Nr. 2] und - BVerwG VIII C 306.63 - [ZBR 1966, 348]) ausgeführt, daß eine Unterhaltszuschußregelung, die dem mit einem anderen Anwärter verheirateten Anwärter den Unterhaltszuschuß sogar völlig versagt, nicht willkürlich ist, und zwar auch nicht im Hinblick auf günstigere Ortszuschlagsregelunger für Beamten-Ehepaare (vgl. insbesondere das letzterwähnte Urteil a.a.O. S. 350 a.E.).
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